Rundum-Betreuung
Haushaltshilfe statt Pflegeheim

Rechtsgrundlagen in Deutschland

Wenn Sie einen pflegebedürftigen Angehörigen haben, wollen Sie ihn im Idealfall natürlich im häuslichen Umfeld selbst betreuen, um sicherzustellen, dass es ihm so gut wie möglich geht. Oft lässt sich das aber nicht mit Beruf und Familie vereinbaren.

Immer beliebter werden in solchen Fällen Pflegekräfte aus Osteuropa, die direkt im Haushalt bei der zu betreuenden Person wohnen und sich bei Bedarf auch nachts um Ihre Angehörigen kümmern können.

peer2peer vermittelt dieses Fachpersonal, damit das Betreuungspersonal legal bei Ihnen Zuhause arbeiten kann, ist eine A1-Bescheinigung notwendig.

Was ist die A1-Bescheinigung/A1-Formular?

Bei dem Modell der Entsendung von 24h-Betreuungskräften aus Osteuropa ist darauf zu achten, dass das A1-Formular (früher E 101) vorliegt. Damit wird dokumentiert, dass das Arbeitsverhältnis legal ist. Das A1-Formular bestätigt, dass die osteuropäische Betreuungshilfe in ihrem Heimatland sozialversichert ist. Es regelt die Zahlung von Sozialabgaben. Die Betreuungskraft bleibt während ihres Aufenthalts in Deutschland weiterhin in ihrer Heimat angestellt. Sie wird lediglich für eine bestimmte Dauer entsandt, um ihrem Beruf im Ausland nachzugehen.

Daneben bietet es auch dem Arbeitnehmer einen gewissen Schutz. Es garantiert die Einhaltung von Standards wie Mindestlohn, Höchstarbeitsdauer und Urlaubsanspruch.

Wir erledigen für Sie mit unseren Partneragenturen im Ausland alle notwendigen Formalitäten, damit Sie rechtlich abgesichert sind.


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